Verwaltungsgerichtshof 92/08/0151

92/08/0151Verwaltungsgerichtshof24.11.1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Entgelt Begriff Dienstverhinderung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.