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92/08/0151•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0151
92/08/0151Verwaltungsgerichtshof24.11.1992
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Kollektivvertrag Entgelt Begriff Dienstverhinderung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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