Verwaltungsgerichtshof 92/08/0124

92/08/0124Verwaltungsgerichtshof07.07.1992

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0124

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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