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92/08/0124•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0124
92/08/0124Verwaltungsgerichtshof07.07.1992
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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