Verwaltungsgerichtshof 92/08/0112

92/08/0112Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verkäufer Verschleißer Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Entgelt Begriff Anspruchslohn Inhalt der Berufungsentscheidung Kollektivvertrag Mindestlohn Mitarbeit von Angehörigen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhalt Vorfrage freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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