Verwaltungsgerichtshof 92/08/0098

92/08/0098Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Regest

Entgelt Begriff Steuerrechtliche Behandlung Entgelt Begriff Sachbezug

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1993:1992080098.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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