Verwaltungsgerichtshof 92/08/0088

92/08/0088Verwaltungsgerichtshof16.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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