Verwaltungsgerichtshof 92/08/0071

92/08/0071Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Begründung Begründungsmangel freie Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Mitarbeit von Angehörigen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Tiroler Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die als Gegenschrift bezeichneten Schriftsätze der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Wien und der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in Wien werden zurückgewiesen.

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