Verwaltungsgerichtshof 92/08/0062

92/08/0062Verwaltungsgerichtshof16.06.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1992:1992080062.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die "Gegenschrift" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt wird zurückgewiesen.

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