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92/08/0062•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0062
92/08/0062Verwaltungsgerichtshof16.06.1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die "Gegenschrift" der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt wird zurückgewiesen.
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