Verwaltungsgerichtshof 92/08/0060

92/08/0060Verwaltungsgerichtshof17.11.1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Entgelt Begriff Sondervereinbarung Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Entgelt Begriff Provision Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Mitarbeit von Angehörigen Entgelt Begriff Sachbezug Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Kärntner Gebietskrankenkasse Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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