Verwaltungsgerichtshof 92/08/0057

92/08/0057Verwaltungsgerichtshof19.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der Wiener Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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