Verwaltungsgerichtshof 92/08/0021

92/08/0021Verwaltungsgerichtshof07.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 5.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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