Verwaltungsgerichtshof 92/08/0016

92/08/0016Verwaltungsgerichtshof21.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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