Verwaltungsgerichtshof 92/08/0002

92/08/0002Verwaltungsgerichtshof12.05.1992

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/08/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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