Verwaltungsgerichtshof 92/07/0204

92/07/0204Verwaltungsgerichtshof26.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0204

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.