Verwaltungsgerichtshof 92/07/0203

92/07/0203Verwaltungsgerichtshof21.06.1994

Regest

sachliche Zuständigkeit Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0203

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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