Verwaltungsgerichtshof 92/07/0197

92/07/0197Verwaltungsgerichtshof26.04.1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Identität der Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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