Verwaltungsgerichtshof 92/07/0178

92/07/0178Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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