Verwaltungsgerichtshof 92/07/0175

92/07/0175Verwaltungsgerichtshof26.04.1995

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch Divergenzen Spruch Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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