Verwaltungsgerichtshof 92/07/0145

92/07/0145Verwaltungsgerichtshof22.06.1993

Regest

Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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