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92/07/0132•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0132
92/07/0132Verwaltungsgerichtshof22.09.1992
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Die Beschwerde wird, soweit sie die im angefochtenen Bescheid verfügte Aufhebung des Bescheides der Berufungskommission der Marktgemeinde L hinsichtlich der Versagung der Ausnahmebewilligung nach § 2 Abs. 3 des Vorarlberger Bienenzuchtgesetzes, LGBl. Nr. 20/1990, bekämpft, zurückgewiesen.
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