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92/07/0130•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0130
92/07/0130Verwaltungsgerichtshof27.09.1994
Formerfordernisse Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführern Aufwendungen in Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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