Verwaltungsgerichtshof 92/07/0129

92/07/0129Verwaltungsgerichtshof26.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 13.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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