Verwaltungsgerichtshof 92/07/0116

92/07/0116Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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