Verwaltungsgerichtshof 92/07/0093

92/07/0093Verwaltungsgerichtshof13.10.1992

Regest

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich seines Spruchabschnittes II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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