Verwaltungsgerichtshof 92/07/0092

92/07/0092Verwaltungsgerichtshof13.10.1992

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Der in Beschwerde gezogene Bescheid wird im Umfang der Anfechtung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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