Verwaltungsgerichtshof 92/07/0086

92/07/0086Verwaltungsgerichtshof28.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0086

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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