Verwaltungsgerichtshof 92/07/0084

92/07/0084Verwaltungsgerichtshof13.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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