Verwaltungsgerichtshof 92/07/0083

92/07/0083Verwaltungsgerichtshof27.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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