Verwaltungsgerichtshof 92/07/0078

92/07/0078Verwaltungsgerichtshof16.11.1995

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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