Verwaltungsgerichtshof 92/07/0075

92/07/0075Verwaltungsgerichtshof13.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.