Verwaltungsgerichtshof 92/07/0065

92/07/0065Verwaltungsgerichtshof23.05.1995

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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