Verwaltungsgerichtshof 92/07/0053

92/07/0053Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Regest

Anrufung der obersten Behörde Zurechnung von Organhandlungen Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Behördenorganisation Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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