Verwaltungsgerichtshof 92/07/0036

92/07/0036Verwaltungsgerichtshof14.09.1993

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1993

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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