Verwaltungsgerichtshof 92/07/0033

92/07/0033Verwaltungsgerichtshof13.12.1994

Regest

Mängelbehebung Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Parteien sowie der vom Landeshauptmann von Oberösterreich gestellte Antrag auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

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