Verwaltungsgerichtshof 92/07/0028

92/07/0028Verwaltungsgerichtshof18.02.1992

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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