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92/07/0027•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0027
92/07/0027Verwaltungsgerichtshof28.04.1992
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchabschnitt II, soweit mit ihm die ersatzweise Bewerkstelligung der dort näher umschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Grundwasserverunreinigung auf Gefahr und Kosten der Beschwerdeführerin zur ungeteilten Hand mit einem weiteren Unternehmen angeordnet wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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