Verwaltungsgerichtshof 92/07/0025

92/07/0025Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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