Verwaltungsgerichtshof 92/07/0023

92/07/0023Verwaltungsgerichtshof23.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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