Verwaltungsgerichtshof 92/07/0017

92/07/0017Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Regest

Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Abstandnahme vom Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 505,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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