Verwaltungsgerichtshof 92/07/0015

92/07/0015Verwaltungsgerichtshof28.01.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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