Verwaltungsgerichtshof 92/07/0011

92/07/0011Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Regest

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 34.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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