Verwaltungsgerichtshof 92/07/0010

92/07/0010Verwaltungsgerichtshof10.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/07/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,--, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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