Verwaltungsgerichtshof 92/06/0277

92/06/0277Verwaltungsgerichtshof19.08.1993

Regest

Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in dei Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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