Verwaltungsgerichtshof 92/06/0266

92/06/0266Verwaltungsgerichtshof30.06.1994

Regest

Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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