Verwaltungsgerichtshof 92/06/0265

92/06/0265Verwaltungsgerichtshof18.05.1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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