Verwaltungsgerichtshof 92/06/0250

92/06/0250Verwaltungsgerichtshof23.06.1994

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0250

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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