Verwaltungsgerichtshof 92/06/0208

92/06/0208Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 1.011,66 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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