Verwaltungsgerichtshof 92/06/0143

92/06/0143Verwaltungsgerichtshof22.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0143

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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