Verwaltungsgerichtshof 92/06/0109

92/06/0109Verwaltungsgerichtshof16.03.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0109

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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