Verwaltungsgerichtshof 92/06/0096

92/06/0096Verwaltungsgerichtshof22.10.1992

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.750,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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