Verwaltungsgerichtshof 92/06/0087

92/06/0087Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetztes Delikt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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